Impressum
Herausgeber:
Studienhaus für Keltische Sprachen und Kulturen e.V. (SKSK)
Winzerstr.7
D-53639 Königswinter
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 02223 / 912666
Alle Urheberrechte an dieser Seite liegen beim SKSK.
V.i.s.d.P.
Dr. Gisbert Hemprich (1. Vorsitzender) und Felicitas Payk (2. Vorsitzende) c/o SKSK-Vorsitz
Vereinsregister: Amtsgericht Siegburg VR 90712
Inhalt des Onlineangebotes
Der Förderverein Studienhaus für Keltische Sprachen und Kulturen e.V.(SKSK) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Der SKSK ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Haftungsansprüche gegen den SKSK, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des SKSK kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der SKSK ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der SKSK behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des SKSK liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der SKSK von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der SKSK erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der SKSK keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Email-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht oder vergleichbaren Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern und Email-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der SKSK behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Kontakt
Angaben nach § 5 TMG:
Förderverein Studienhaus für keltische Sprachen und Kulturen e. V.
vertreten durch
den 1. Vorsitzenden, Herrn Dr. Gisbert Hemprich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
und der 2. Vorsitzenden, Frau Felicitas Payk (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Vereinsregister: Amtsgericht Siegburg, VR 90712
SKSK
Büro: Dr. Irene Balles
Winzerstr.7
D-53639 Königswinter
Telefon: 02223 / 912666
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten: Dienstag von 9-12 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr
Spenden
Ihre Spenden sind dem Förderverein jederzeit herzlich willkommen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind diese in voller Höhe steuerlich absetzbar (s. § 10b EStG). Auch Ihr Mitgliedsbeitrag ist natürlich steuerlich absetzbar, in der Regel reicht die einfache Angabe bei der Steuererklärung.
Bankverbindung: | Volksbank Bonn/Rhein-Sieg |
BIC: | GENODED1BRS |
IBAN: | DE78 3806 0186 5117 1010 12 |
Hinweis: Eine Spendenquittung wird nur auf Wunsch ausgestellt, für Beträge bis € 100,00 ist eine solche in der Regel nicht erforderlich. Für größere Beträge oder falls Sie dennoch eine Quittung benötigen, teilen Sie uns einfach Ihre Postanschrift mit.
Satzung des Fördervereins Studienhaus für Keltische Sprachen und Kulturen
Diese Satzung können Sie auch auf Ihren PC herunterladen: Satzung [PDF, 25 KB]
§1 Name und Sitz
(2) Der Sitz des Vereins ist Königswinter.
§2 Zweck
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Tätigkeiten, die für die Gründung und den Aufbau des SKSK notwendig sind, sowie durch die Förderung folgender Aktivitäten und Interessen des SKSK, soweit diese nicht aus eigenen Mitteln des Studienhauses verwirklicht werden können:
- die Pflege von internationalen Kontakten und Beziehungen,
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit,
- die Veranstaltung von Seminaren, Vorträgen, Reisen und Begegnungen,
- die Sammlung von Informationen zur Kultur, Politik, Geschichte und Geographie der betroffenen Länder und Regionen,
- die Entwicklung und Beschaffung von Lehrmitteln,
- die Unterstützung von im Studienhaus tätigen Experten,
- die Unterstützung von Teilnehmern an Kursen und Projekten des Studienhauses.
§3 Gemeinnützigkeit
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben begünstigt werden, die dem Vereinszweck zuwiderlaufen.
§4 Geschäftsjahr
§5 Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft im Verein können natürliche ebenso wie juristische Personen erwerben.
(3) Über den schriftlich vorzulegenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Widerstand gegen die Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur zum Schluß des Geschäftsjahres möglich.
(5) Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages länger als drei Monate im Verzug ist. Über den Beschluß ist das Mitglied zu informieren.
(6) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluß ist das betroffene Mitglied anzuhören. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen. Das Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Zugang beim Vorstand schriftlich Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung.
§6 Organe
- der Vorstand,
- die Mitgliederversammlung.
§7 Vorstand
- Vorsitzender
- Stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Referent für Öffentlichkeitsarbeit
- 2 Beisitzer
(3) Der alte Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
(4) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind zu protokollieren. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit.
(5) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
(6) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
§8 Mitgliederversammlung
(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen,
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
- Satzungsänderungen,
- Auflösung des Vereins.
§9 Einberufung der Mitgliederversammlung
(2) Jedes Mitglied kann eine Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beantragen.
§10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§11 Beschlußfassung der Mitgliederversammlung
(2) Die Art der Abstimmung legt der Versammlungsleiter fest. Die Abstimmung erfolgt schriftlich, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 1/4 sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Solange die Beschlußunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die Versammlung als beschlußfähig. Bei Beschlußunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
(4) Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von 9/10. Eine Änderung des Vereinszwecks kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.
(5) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wenn niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen, eine Stichwahl statt. Danach entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(6) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem jeweiligen Schriftführer unterzeichnet wird.
§12 Mitgliedsbeiträge
(2) Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliederversammlung fest.
(3) Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen.
§13 Auflösung des Vereins
(2) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gemeinsam berechtigte Liquidatoren.
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an das SKSK. Bei gleichzeitigem Wegfall des Vereinszwecks geht das Vereinsvermögen in den Besitz der Gesellschaft für bedrohte Sprachen e.V. (GBS) über.
Beschlossen durch die Gründungsversammlung in Bonn am 4.April 1997. Ergänzt durch Beschluß des Vorstandes vom 3.Mai 1997.
Geändert durch Beschluß der Mitgliederversammlung am 20. Februar 2016.
Neuigkeiten
Erneut trifft sich ein Grüppchen begeisterter Irisch-Lerner*innen über das schon fast traditionell gewordene...
Ein ganz besonderes Konzert wird vom SKSK und der Stadt Königswinter im Rahmen des...
Veränderungen im Vorstand (MV 15.11.23) Bei der zweiten Mitgliederversammlung des Kalenderjahres, die am...
Wir trauern um unsere Mitglieder Alfred Klauser († 17.9.23) und Ina Lucht († 2.11.23). Ina war...
Wir trauern um unsere Mitglieder Alheydis Plassmann und Feargal Ó Béarra. Viel zu früh sind beide...